AGB
für Dienstleistungen der riedel-marketing
Sie können die einzelnen Punkte gezielt anspringen und durch den
Pfeilbutton wieder zur Übersicht zurückkehren.
AGB
für Dienstleistungen der riedel-marketing
– im folgenden "Anbieter" genannt –
§ 1 Regelungsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die
Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen
und Lieferungen der Vertragsparteien.
1.2 Der Anbieter liefert oder
leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen
erkennt der Anbieter nicht an.
1.3 Mündliche Nebenabreden wurden von
den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder
Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
1.4
Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf
der Grundlagen dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.
1.5
Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter
schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Projekt- und
Leistungsbeschreibung
2.1 Der Umfang der Dienstleistung
ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsübersicht.
2.2 In der Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikation
der vom Anbieter zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Angaben über
Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten.
§ 3 Durchführung des
Vertrages
3.1 Die Dienstleistungen des Anbieters erfolgen zur
Unterstützung des Kunden bei der Durchführung seines Projektes (Ziffer
2.1). Dabei trägt der Kunde die Verantwortung für den Ablauf des
Projektes in seiner Gesamtheit sowie für dessen Ergebnisse.
3.2 Im
Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet der
Anbieter die Art und Weise der Durchführung seiner Dienstleistungen.
Weisungsrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter, seinen Mitarbeitern,
Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen jedoch nicht, jedoch wird
der Anbieter bemüht sein, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.
§ 4
Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für die vom
Dienstleistungsvertrag umfaßten Leistungen und deren Fälligkeit ergibt
sich aus dem Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine Regelung enthält,
erfolgt eine Vergütung nach Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste/Honorarordnung des
Anbieters.
4.2 Software wird entweder auf unbegrenzte Zeitdauer gegen
Einmalvergütung oder gegen regelmäßig fällige Gebühr überlassen. Die vom
Kunden getroffene Wahl ist im Leistungsschein festgelegt. Alle Preise
verstehen sich ab dem Geschäftssitz des Anbieters und sind als
Nettopreise im Angebot aufgewiesen.
4.3 Kosten aus Sonderleistungen
sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben
oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs
sind vom Kunden zu tragen.
4.4 Datenträger und sonstiges Zubehör
werden vom Anbieter zu den jeweiligen Listenpreisen gesondert
berechnet.
4.5 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im
Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende
Mehrwertsteuersatz entscheidend.
4.6 Ergibt sich aus dem
Dienstleistungsvertrag keinen abweichende Regelung, werden die Vergütung
kalendermonatlich zu Beginn des Erbringungsmonats, die Reisekosten und
Spesen kalendermonatlich zu Beginn des Folgemonats in Rechnung gestellt.
4.7 Rechnungen nach 4.6 sind innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Der Anbieter ist
berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit, ansonsten
bei Zahlungsverzug des Kunden einen Zinssatz in Höhe von 4,5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4.8
Der Anbieter ist berechtigt, auch entgegen anderer Zahlungswidmung des
Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Anbieter
berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4.9 Fälligkeit tritt
zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. bei Lieferung ein.
4.10 Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit solchen
Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht
bestritten sind.
4.11 Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind
ausgeschlossen.
4.12 Reisekosten und Spesen, welche der Anbieter
seinen im Rahmen des Dienstleistungsvertrages eingesetzten Mitarbeitern
nach der jeweiligen Reisekostenordnung des Anbieters zu zahlen hat,
werden dem Kunden nach Abzug der Vorsteuern weiterberechnet. Reisezeiten
mit 75% des für den entsprechenden Mitarbeiter in der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste/Honorarordnung des
Auftragsnehmers ausgewiesenen Stundensatzes vergütet. Hiervon
abweichende Regelungen sind im Auftrag schriftlich zu vermerken.
§ 5
Eigentumsvorbehalt
5.1 Vertragsgegenständliche Leistungen
verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im
Eigentum des Anbieters. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf
Datenträgern übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle
Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt
werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger
entsprechend.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verändern oder in
sonstiger Weise an Erfordernisse des Kunden anzupassen, solange der
Kunde nicht im Verzug ist und die Lizenzbedingungen des Anbieters nicht
entgegenstehen. Verpfändungen oder Sicherheits- übereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde
bezüglich der Vorbehaltsforderungen auftretenden Rechte tritt der Kunde
bereits mit Vertragsunterzeichnung sicherheitshalber im vollen Umfange
an den Anbieter ab. Der Anbieter ermächtigt den Kunden in stets
widerruflicher Weise, die an den Anbieter abgetretenen Forderungen für
seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des
Anbieters hin wird der Kunde die Abtretung offenlegen und entsprechende
erforderliche Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.
5.3 Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere etwa bei
Pfändung, will der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und
diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und mögliche Schäden trägt
in vollem Umfange allein der Kunde.
5.4 Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere etwa bei Zahlungsverzug, ist der
Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des
Kunden gegenüber Dritten zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie der
Pfändung der Vorbehaltsware durch den Anbieter liegt vorbehaltlich der
Geltung abweichender gesetzlicher Bestimmungen kein Rücktritt vom
Vertrag.
5.5 Verarbeitung oder Umbildung durch den Kunden erfolgen
stets für den Anbieter als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für
diesen. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum des Anbieters durch
Verbindung, so soll bereits mit Vertragsunterzeichnung gelten, daß das
Eigentum oder Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Anbieter übergeht. Der Kunde
verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum des Anbieters in diesem Falle
unentgeltlich.
§ 6 Nutzungsrecht
6.1 Die
vom Anbieter erstellten Softwareprogramme und Internet-Seiten in Wert
und Bild, Design, Program- mierung und Layout sind geistiges Eigentum
des Anbieters und dürfen ohne seine schriftliche Genehmigung, auch nicht
auszugsweise, kopiert, weiterverarbeitet oder verkauft werden. Diese
Regelung gilt auch nach Verkauf der Dienstleistungen an den Kunden.
6.2 Der Kunde erhält an den vertragsgemäßen Leistungen des Anbieters
ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, er darf
die Ergebnisse aller vom Anbieter unter dem Dienstleistungsvertrag
erbrachten Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke
verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Anbieters
weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Sämtliche darüber
hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben beim Anbieter.
§ 7 Zahlungsverzug
7.1
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter unbeschadet
aller sonstigen Rechte die Software und programmierten Internet-Seiten
zurücknehmen und anderweitig darüber verfügen.
7.2 Der Anbieter
behält sich vor, die Zugänge zu der Software oder den Internet-Seiten
auf den jeweiligen Rechnern (Servern) für den Kunden zu sperren.
7.3
Außerdem kann der Anbieter Zinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
§ 8
Ansprechpartner der Vertragsparteien
8.1 Die
Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag ihre Ansprechpartner
für Fragen Ihrer Zusammenarbeit benennen.
§ 9 Lieferungen
9.1
Auszuliefernde Programme werden auf im Leistungsschein zu
spezifizierenden Datenträgern überlassen, oder auf geeigneten Medien (z.
B. Servern) abrufbar hinterlegt.
9.2 Lieferungen und
Gefahrenübergang erfolgen mit Übergabe der Programme einschließlich
Begleitmaterialien an den Kunden. Beim Versand geht die Gefahr auf den
Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
durch den Anbieter übergeben worden ist. Wird der Versand ohne ein
Vertretenmüssen des Anbieters verzögert oder unmöglich gemacht, geht die
Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den
Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen
Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des
Kunden.
9.3 Die vom Anbieter genannten Termine und Fristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt
richtiger und recht- zeitiger Selbstbelieferung des Anbieters. Sie
beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung durch den Anbieter und
verlängern sich vorbehaltlich aller Anbieterrechte um die Zeit, in der
der Kunde in Zahlungsverzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
9.4
Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Software
verpflichtet.
9.5 Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre
Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen
verbunden ist.
9.6 Vom Anbieter zu Testzwecken mitgelieferte
Gegenstände (wie etwa Datenträger, Begleitmaterialien etc.) verbleiben
im Eigentum des Anbieters.
9.7 Kommt der Kunde seinen
Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 11 nicht rechtzeitig nach, so
verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Kommt der
Kunde in diesem Fall seinen Mitwirkungspflichten auch trotz Fristsetzung
und Kündigungsandrohung weiterhin nicht nach, so kann der Anbieter den
Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen und wird der Anbieter hierbei
von seiner vertraglichen Leistungspflicht frei. Außerdem ist der
Anbieter in diesem Fall berechtigt, alle bis zum Kündigungszeitpunkt
entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
9.8 Liefer- oder
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
Ereignissen, die dem Anbieter die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, wie etwa Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc., auch
wenn sie bei Lieferanten oder unter Lieferanten des Anbieters eintreten,
sind vom Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
9.9 Der
Anbieter gerät erst dann in Verzug, wenn der Käufer ihm schriftlich eine
Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges
hat der Käufer Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5%
des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, jedoch unter Beachtung der
näheren Haftungsregelung von Ziffer 11.2.
§ 10 Gewährleistung
10.1
Fehler in EDV-Programmen lassen sich nach dem Stand der Technik niemals
völlig ausschließen. Der Kunde nimmt von diesem Umstand hiermit
Kenntnis. Der Anbieter gewährleistet, daß er Produkte frei von
herstellungs- und sonstigen gebrauchsbeeinträchtigenden Mängeln ist. Die
Gewährleistung beträgt ein Jahr für das vertragsgegenständliche
Produkt.
10.2 Soweit der Anbieter Standard-Software Dritter dem
Kunden überläßt, sind deren Garantieerlärungen Teil der vorliegenden
Vereinbarung. Dem Kunden steht in diesem Fall frei, Ansprüche aus dieser
Garantieerklärung, auch gegenüber Dritten, geltend zu machen. Der
Anbieter schließt jede Gewährleistung und Haftung aus, die über den
Inhalt der Erklärung dieses Dritten hinausgeht.
10.3 Auftretenden
Mängel teilt der Kunde dem Anbieter umgehend mit einer kurzen
Beschreibung des Män- gelbildes mit. Der Kunde hat hierbei ein
Protokollformular des Anbieters zu verwenden, das als Muster dem jeweils
abgeschlossenen Vertrag beigefügt ist. Der Kunde ist verpflichtet,
gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem
durchschnittlichen Kunden üblicherweise ohne weiteres auffallen, zu
untersuchen. Derartige offensichtliche Mängel sowie erhebliche leicht
sichtbare Beschädigungen von Leistungsteilen sind dem Anbieter innerhalb
von einer Woche ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu
rügen. Soweit für Mängel nur Fehlerbilder erkennbar sind, sind diese so
genau wir möglich schriftlich mitzuteilen.
10.4 Mitgeteilte und
reproduzierbare Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist durch
Übergabe und Installation einer neuen Programmversion beseitigen. 10.5
Lassen sich mitgeteilte Mängel bei Überprüfung nicht feststellen, trägt
der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Fehler zwar
festgestellt werden können, aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf
Störungen zurückzuführen sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
10.6 Ändert der Kunde Programme oder Programmteile oder läßt er
solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen, erlischt
insoweit die Gewährleistung, außer, dem Kunden gelingt der Nachweis, daß
die jeweilige Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich
oder nicht mitursächlich ist.
10.7 Der Anbieter steht nicht ein für
Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Ver-
wendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen
zurückzuführen sind.
10.8 Soweit Änderungen oder Erweiterungen zu
einem Mehraufwand des Anbieters bei der Suche oder Beseitigung von
Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.
10.9
Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche des Anbieters (insbesondere
im Rahmen von Versions- wechseln) erfolglos und stehen der Übernahme
weiterer Programmversionen kundenseitig unzumutbare Nachteile entgegen,
kann der Kunde den Erwerbsvertrag wandeln. Vom Kunden bis zu diesem
Zeitpunkt gezogene Nutzungen sind von diesem dem Anbieter vor
Rückzahlung des Erwerbspreises zu erstatten. Der Anbieter hat insoweit
ein Zurückbehaltungsrecht.
10.10 Die vertragliche Gewährleistung ist
auf ein Jahr ab Übergabe bzw. ab Abnahme, soweit diese vereinbart wurde,
beschränkt. Für durchgeführte Mängelbeseitigungsmaßnahmen übernimmt der
Anbieter eine zusätzliche Gewährleistung von der Monaten ab dem
Zeitpunkt der Beendigung der jeweiligen Maßnahmen.
10.11
Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben
unberührt.
§ 11 Haftung,
Kundenpflichten
11.1 Der Anbieter haftet für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit, für anfängliches Unvermögen, Verzug und
Unmöglichkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für
leichte Fahrlässigkeit bezüglich ver- tragswesentlicher Pflichten auch
hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jedoch jeweils begrenzt auf
vorhersehbare Schäden. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies
gilt auch für Datenverluste und sonstige Folgeschäden.
11.2
Voraussetzung einer Haftung für Datenrekonstruktion ist außerdem, daß
die Daten vom Kunden aus- reichend aktuell und vollständig gesichert
wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Ansprüche aus deliktischer oder gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.
11.3 Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um
den unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu den Programmen zu
verhindern.
11.4 Diese Verpflichtung gilt auch für Abnehmer oder
sonstige Vertragspartner des Kunden sowie für Arbeits- gemeinschaften,
Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen seiner Firma.
11.5
Der Kunde verpflichtet sich und seine Erfüllungsgehilfen, unentgeltlich
und rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die
Durchführung der vertraglich vereinbarten Anbieterleistung erforderlich
sind. Zu diesen gehört unter anderem, daß der Kunde: Arbeitsräume für
die Mitarbeiter des Anbieters einschließlich aller erforderlichen
Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, dem Anbieter
nach Bedarf ungehindert und ausreichend Rechenzeit mit notwendiger
Priorität einräumt, Testdaten und sonstige zur Erstellung des Werkes
notwendige Informationen und Hilfsmittel rechtzeitig und in inhaltlich
und technisch einwandfreiem Zustand bereitstellt; ist dies nicht der
Fall, so ersetzt der Kunde dem Anbieter alle aus der Benutzung dieser
Datenträger entstandenen Schäden und stellt ihn von Ansprüchen Dritter
frei, das Operating sowie die Systempflege (Betriebssysteme etc.)
wahrnimmt, Mitarbeiter aus seinem Bereich (Kontaktpersonen aus den
Fachabteilungen, Datenerfasser, Schreibkräfte) zur Unterstützung des
Anbieters zur Verfügung stellt.
11.6 Der Kunde wird auf Wunsch des
Anbieters Sollkonzepte, Organisationskonzepte, -vorschläge und Pro-
gramme unverzüglich nach Lieferung bzw. Erstellung beim Anbieter
förmlich abnehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde
innerhalb von vier Wochen nach Übergabe mit der Abnahme noch nicht
begonnen hat, wenn der Kunde die ihm übergebene Software oder
Internet-Seiten nutzt, wenn nach Übergabe des Sollkonzeptes, des
Organisationsvorschlages, der Internet-Seiten oder Software vier Wochen
verstrichen sind, ohne daß der Kunde wesentliche, die Gebrauchsfähigkeit
beeinträchtigend Mängel mitteilt oder wenn der Kunde oder ein Dritter
ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters in ein übergebenes
Programm oder die Programmierung der Internet-Seiten eingreift.
11.7
Der Anbieter behält das Recht, jederzeit in den üblichen Geschäftszeiten
Zugang zu dem Programm oder den Internet-Seiten verlangen zu können, um,
soweit notwendig, von dem Programm oder den Internet-Seiten eine Kopie
zu erstellen oder die Internetseiten zu optimieren. Dem Kunden obliegt
es, mangels abweichender Vereinbarungen das einer Programmentwicklung
zugrundeliegende Pflichtenheft selbst zu erstellen. Die Verbindlichkeit
des Pflichtenheftes für die verschiedenen Stufen der
Programmentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit
der für eine Anwendung erforderten Arbeitsfunktionen, Mengen und Zeit-
angaben, wird vom Kunden durch seine Unterschrift auf dem Pflichtenheft
bestätigt.
11.8 Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung
dieser Vertragsverpflichtung. Diese Haftung er- streckt sich auch auf
die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien,
etwa deren Mehrfachnutzung oder Überlassung an Dritte.
11.9 Erbringt
der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus
entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu
tragen.
11.10 Soweit der Anbieter bei seinen Arbeiten an der
vertragsgegenständlichen Software personenbezogene Daten zu verarbeiten
hat, wird der Anbieter geltendes Datenschutzrecht beachten und
notwendige Sicherungs- maßnahmen treffen bzw. mit dem Kunden
vereinbaren.
11.11 Der Kunde ist im Falle einer Weiterveräußerung
erworbener Software verpflichtet, dem Anbieter den Na- men und die
vollständige Anschrift des Käufers der Software schriftlich mitzuteilen.
11.12 Der Kunde verpflichtet sich, nur ethisch, moralisch und
rechtlich unbedenkliche Produkte in Wort- und Bildform in die Programme,
Internet-Seiten und Datenbanken, die vom Anbieter erstellt wurden,
einzubinden. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Vorgaben allein
verantwortlich.
§ 12
Schutzrechte des Anbieters, Freistellung
12.1 Der Anbieter
bleibt Inhaber aller Rechte an der dem Kunden übergebenen Software,
aller Rechte an Teilen dieser Software oder aus ihr ganz oder teilweise
abgeleiteten Software einschließlich des jeweils zugehörigen Materials.
Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Software im vertraglich
zulässigen Umfang ändert oder mit eigener Software oder solcher eines
Dritten verbindet.
12.2 Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen,
Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters in der
Software nicht beseitigen, sondern gegebenenfalls auch in erstellte
Kopien aufnehmen.
12.3 Der Anbieter stellt den Kunden von allen
Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten
an vom Anbieter entwickelten und überlassenen Programmen in ihrer
vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus,
daß der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich
Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine
Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem
darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des Anbieters verbunden und in keinem Fall die
Software bestimmungswidrig genutzt haben.
12.4 Der Anbieter ist
berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software-Änderungen aufgrund
der Schutz- rechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der
Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde wird
den Anbieter unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er
auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein vom
Anbieter geliefertes Produkt hingewiesen wird.
12.5 Der Kunde darf
die Software nur zu eigenen Zwecken einsetzen, wenn nicht ausdrücklich
anderes vereinbart wurde. Die gleichzeitige Nutzung des Programmes auf
mehreren Rechnern bedarf der besonderen vertraglichen Vereinbarung.
12.6 Der Kunde darf Kopien des ihm übergebenen Programmes oder von
Teilen dieses Programmes nur zu Sicherungezwecken erstellen. Ein
Kopieren übergebender Unterlagen wie Dokumentation, Benutzeranleitungen
etc. ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Anbieters
zulässig.
12.7 Der Kunde haftet dem Anbieter für alle Schäden, die
sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden
ergeben.
§ 13
Leistungserbringung
13.1 Der Anbieter wird die von ihm zu
erbringenden Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung gemäß dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Umfang
in dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitraum erbringen.
§ 14 Abtretung von
Rechten
14.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte
nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters abtreten.
14.2 Der
Anbieter ist berechtigt, sämtliche, ihm aus den Verträgen obliegende
Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Er wird
dafür Sorge tragen, daß dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
14.3 Der Anbieter ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch
Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet der
Anbieter weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung
seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden und der Kunde nimmt die
erbrachte Leistung als Leistung des Anbieters an.
§ 15 Haftung
15.1 Der
Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Anbieter
aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen
oder vom Auftragnehmer aufnehmen zu lassen.
15.2 Soweit
Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, ihre Mitarbeiter,
Erfüllungs- oder Ver- richtungsgehilfen aufgrund leichter Fahrlässigkeit
bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem
die vertragsgemäße Leistung hätte erbracht werden müssen.
§ 16 Vertragslaufzeit,
Kündigung
16.1 Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweils
einzelnen Vertrag selbst festgelegt, der auf der Grundlage dieser AGB
geschlossen wird.
16.2 Die Erklärung der Kündigung oder des
Rücktritts seitens des Kunden setzt voraus, daß anbieterseits eine
vereinbarte und verlängerte Lieferungs- oder Leistungspflicht
überschritten wurde und eine dann vom Kunden gesetzte, nach Art, Umfang
und Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Lieferung oder Leistung
angemessenen Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
16.3 Im Falle der
vom dem Anbieter zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung erfolgt
die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß den im
Dienstleistungsvertrag bzw. gemäß Ziffer ?? vereinbarten Preisen bzw.
Stunden- Tagessätzen zuzüglich Nebenkosten und Spesen. Ist die
vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von dem Anbieter zu vertreten,
erhält der Anbieter über die im Satz 1 erwähnte Vergütung hinaus
mindestens 35% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen
vereinbarten Entgelts. Der Nachweis, daß der Anbieter infolge der
Nichtausführung weiterer Leistungen weniger als 65% des Wertes der
restlichen Vergütung an Aufwendungen erspart hat und deshalb eine über
die Mindestvergütung von 35% gemäß Satz 2 hinausgehende Vergütung
beanspruchen kann, bleibt dem Anbieter vorbehalten.
16.4 Jegliche
Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.
§ 17 Erfüllungsort,
Gerichtsstand
17.1 Soweit der Kunde Kaufmann (im Sinne des
HGB) ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag der jeweilige Vertrag der jeweilige Sitz
des Anbieters.
17.2 Der Export von Waren des Anbieters in
Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung des Anbieters.
§ 18 Vertraulichkeit
18.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen
unter dem Dienstleistungsvertrag von der jeweils anderen Partei
zugänglich gemachten Informationen und Kenntnissen – etwa technischer,
kommerzieller oder organisatorischer Art –, vertraulich zu behandeln und
während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige
schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder
zu nutzen oder Dritten zugänglichen zu machen. Eine Nutzung dieser
Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses
Vertrages beschränkt.
18.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt
nicht nur für Informationen, die die andere Partei nachweislich von
Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält oder, die bei
Vertragsabschluß bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne
diese Verpflichtungen allgemein bekannt wurden.
18.3 Die
Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe entsprechend verpflichten.
18.4 Die oben
beschriebenen Verpflichtungen bleiben für beide Vertragsparteien auch
nach Beendigung des Vertrages für weitere fünf Jahre ab dem Ende seiner
Laufzeit bestehen.
18.5 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der
Zweckbestimmung des Dienstleistungsvertrages die ihm anvertrauten
personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu
verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten lassen. Der Anbieter wird
personenbezogene Daten des Kunden gemäß dessen schriftlicher Weisung
nach § 11 BDSG verarbeiten.
18.6 Die Mitarbeiter des Anbieters sind
gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.
§ 19 Treuepflicht
19.1 Die
Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während der
Vertragsdurchführung und innerhalb von 12 Monaten danach wird der Kunde
Mitarbeiter des Auftragnehmers weder bei sich einstellen noch in
sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen.
§ 20 Allgemeine
Vertragsbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht sämtlicher
getroffener Vertragsvereinbarungen, ergänzend das Recht des BGB.
Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit
zulässig, abbedungen.
20.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen
und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen
eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige
Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach
Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die
Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
§ 21 Sonstiges
21.1
Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder Änderungen
dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung gelten
nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
21.2 Der Kunde darf die
aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
21.3
Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur dann aufrechnen oder
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden
unbestritten oder rechtskräftig ist. 